Kanzlei Sommer

Mandatsbedingungen

Kosten- und Datenschutzhinweise

für Erstkontakt, Mandatsanbahnung und Mandatsbearbeitung

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Wichtig: Die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Sommer führt nicht automatisch zu einer Mandatsannahme. Jede anwaltliche Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise informieren zugleich über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

1.Kontaktaufnahme und Mandatsannahme

Ihre Kontaktaufnahme lässt noch keinen Vertrag entstehen, sondern stellt lediglich das Angebot dar, einen Rechtsanwalts- bzw. Auskunftsvertrag schließen zu wollen. Der Vertrag entsteht durch Annahme Ihres Angebots, de facto durch eine Rückmeldung von Herrn Rechtsanwalt Christopher Sommer in der Sache.

Bis zur bestätigten Mandatsübernahme erfolgt grundsätzlich keine Fristenkontrolle. Laufende Fristen müssen daher unabhängig von Ihrer Anfrage rechtzeitig gewahrt werden.

2.Kosten einer anwaltlichen Auskunft oder Beratung

Nach Gutachten „JG/1/2026 sm/dk“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 24.07.2026 wird auf Nachstehendes hingewiesen:

Jede anwaltliche Tätigkeit ist gebührenpflichtig.

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, von sich aus den Mandanten über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsgebühren zu informieren.

Durch Fragestellung des Anfragenden und Antwort des Rechtsanwalts in der Sache wird stillschweigend ein Auskunftsvertrag geschlossen.

Der Rechtsanwalt hat somit allein durch Beantwortung der gestellten Anfrage gegenüber dem Anfragenden grundsätzlich einen Gebührenanspruch nach § 34 Abs. 1 RVG.

Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Anfragenden nach billigem Ermessen bestimmt.

3.Weitergehende Vertretung und sonstige Kosten

Wird die Kanzlei über eine reine Beratung oder Auskunft hinaus mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt, richtet sich die Vergütung - soweit nichts anderes vereinbart ist - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstands- oder Streitwert richten, wird hierauf vor Übernahme des entsprechenden Auftrags hingewiesen.

Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Übersetzungs-, Reise- und sonstige Fremdkosten können zusätzlich entstehen.

4.Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung befreit die Mandantschaft grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der anwaltlichen Vergütung. Auf Wunsch kann die Kanzlei eine Deckungsanfrage stellen. Selbstbeteiligungen sowie von der Versicherung nicht übernommene Kosten sind von der Mandantschaft zu tragen.

5.Digitale Kommunikation und WhatsApp

Die Kanzlei bietet für die Kontaktaufnahme insbesondere E-Mail und WhatsApp an. Die Nutzung von WhatsApp ist freiwillig. Elektronische Kommunikationswege können mit Risiken für die Vertraulichkeit verbunden sein. Für besonders sensible oder umfangreiche Unterlagen kann die Kanzlei einen anderen Übermittlungsweg vorgeben.

Auch die Nutzung digitaler Kommunikationswege begründet für sich genommen noch keine Mandatsannahme.

6.Umfang des Mandats

Gegenstand und Umfang des Mandats ergeben sich aus dem von der Kanzlei angenommenen Auftrag und den individuellen Absprachen. Ohne ausdrückliche oder eindeutig erklärte Übernahme erstreckt sich das Mandat insbesondere nicht automatisch auf weitere Angelegenheiten oder Rechtsgebiete, Rechtsmittel, Vollstreckungsmaßnahmen, Folge- oder Parallelverfahren, steuerliche Prüfungen oder die Beratung anderer Personen.

Eine Erweiterung des Mandats bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann sich auf Fristen und Vergütung auswirken.

7.Mitwirkungspflichten und Richtigkeit der Angaben

Die Mandantschaft stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig, richtig, geordnet und lesbar zur Verfügung, beantwortet Rückfragen und teilt neue Entwicklungen sowie Änderungen von Kontakt- oder Zustelldaten unverzüglich mit. Termine, Ladungen, Bescheide und andere Unterlagen mit möglichem Fristbezug sind unverzüglich weiterzuleiten und deutlich als fristbezogen zu kennzeichnen. Die anwaltliche Bearbeitung beruht grundsätzlich auf den mitgeteilten Tatsachen und überlassenen Unterlagen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche und spätere Änderungen sind mitzuteilen. Ohne besonderen Auftrag ist die Kanzlei nicht verpflichtet, tatsächliche Angaben selbstständig zu ermitteln oder die Echtheit von Unterlagen zu überprüfen.

8.Originalunterlagen, digitale Handakte und Herausgabe

Die Kanzlei kann Handakten und Mandatsunterlagen ganz oder teilweise elektronisch führen. Originalunterlagen sollen nur nach vorheriger Abstimmung übersandt oder übergeben werden. Dokumente, die die Kanzlei aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Mandanten oder für ihn erhalten hat, werden auf Verlangen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften herausgegeben. Handakten sind nach § 50 BRAO grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Weitergehende gesetzliche Aufbewahrungs-, Herausgabe- und Zurückbehaltungsregelungen bleiben unberührt.

9.Beendigung des Mandats

Das Mandat endet durch Erledigung, Aufhebungsvereinbarung oder wirksame Kündigung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die vergütungsrechtlichen Folgen einer Beendigung oder Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls. Nach Beendigung des Mandats muss die Mandantschaft erforderlichenfalls rechtzeitig anderweitige Vertretung sicherstellen. Die Kanzlei weist, soweit im konkreten Fall erforderlich, auf ihr bekannte laufende Fristen und notwendige Übergabeschritte hin.

10.Vollmacht und Mandatsvertrag

Die anwaltliche Vollmacht und der Mandatsvertrag sind rechtlich nicht identisch. Die Vollmacht betrifft grundsätzlich die Vertretungsmacht nach außen; der Mandatsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Kanzlei und Mandantschaft. Eine unterschriebene Vollmacht ersetzt daher weder die Festlegung des konkreten Mandatsumfangs noch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen werden, soweit erforderlich, gesondert und unter Beachtung der gesetzlichen Formvorgaben getroffen.

11.Interessenkollision und Vorprüfung

Vor der Mandatsannahme kann eine Prüfung auf mögliche Interessenkollisionen erforderlich sein. Soweit dies für die Prüfung erforderlich ist, werden hierzu Angaben zur Mandantschaft, zur Gegenseite, zu weiteren Beteiligten und zum Gegenstand der Angelegenheit verarbeitet. Ergibt die Prüfung ein gesetzliches Tätigkeitsverbot oder wird das Mandat aus anderen Gründen nicht angenommen, erfolgt keine inhaltliche Vertretung in der Angelegenheit. Die Durchführung dieser Vorprüfung stellt für sich genommen noch keine Mandatsannahme dar.

12.Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

Verantwortlicher: Kanzlei Sommer, Rechtsanwalt Christopher Sommer, Donaustraße 7, 89597 Munderkingen, E-Mail: info@kanzlei-sommer.org, Mobil / Whatsapp: +49 176 723 78 309.

Zwecke und Rechtsgrundlagen: Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mandats erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie - soweit einschlägig - zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere zur Organisation des Kanzleibetriebs und zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit ausnahmsweise eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Soweit ein Mandat dies erfordert, können insbesondere Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO).

Verarbeitete Daten: Je nach Angelegenheit werden insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Bank- und Zahlungsdaten, Versicherungsdaten, Angaben zu Beruf und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie fallbezogene Informationen und Unterlagen verarbeitet.

Empfänger und Kategorien von Empfängern: Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, soweit dies für die Mandatsbearbeitung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu den Empfängern können insbesondere Gerichte, Behörden, Gegner und deren Vertreter, Rechtsschutzversicherer, Sachverständige, Übersetzer, Korrespondenzanwälte sowie technische Dienstleister für Hosting, E-Mail, IT und Kommunikation gehören. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und die berufsrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt.

Digitale Dienste und Drittlandübermittlungen: Bei der Nutzung digitaler Kommunikationsdienste - insbesondere WhatsApp - können personenbezogene Daten durch die jeweiligen Dienstanbieter verarbeitet werden. Soweit dabei Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, gelten die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Die Nutzung von WhatsApp ist freiwillig; alternativ stehen andere Kontaktwege zur Verfügung.

Speicherdauer: Mandatsbezogene Daten werden während der Mandatsanbahnung und - soweit ein Mandat zustande kommt - für die Dauer des Mandats verarbeitet und anschließend im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gespeichert. Handakten sind nach § 50 BRAO grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren. Für einzelne Unterlagen können längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten.

Bereitstellung der Daten: Die für die Prüfung einer Mandatsübernahme sowie für Mandatsannahme und Mandatsbearbeitung erforderlichen Daten müssen bereitgestellt werden. Ohne diese Angaben kann ein Mandat gegebenenfalls nicht angenommen oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Betroffenenrechte: Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen insbesondere Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

Automatisierte Entscheidungen: Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet im Rahmen der Mandatsbearbeitung nicht statt.

13.Kenntnisnahme und Kommunikationswunsch

Hinweis zur Datenschutz-Kenntnisnahme: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise. Die Unterschrift stellt keine pauschale Einwilligung in sämtliche Datenverarbeitungen dar. Soweit eine Verarbeitung zur Mandatsanbahnung oder Mandatsdurchführung erforderlich ist oder auf gesetzlichen Pflichten beruht, erfolgt sie auf der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.

☐ Ich habe die Mandatsbedingungen und Kostenhinweise erhalten und zur Kenntnis genommen.

☐ Ich habe die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO erhalten und zur Kenntnis genommen.

Optionaler Kommunikationswunsch:

☐ Ich wünsche die Kommunikation über WhatsApp. ☐ Keine WhatsApp-Kommunikation.

Die Kenntnisnahme dieser Hinweise und Bedingungen stellt für sich genommen keine Mandatsannahme durch die Kanzlei Sommer dar.

Ort, Datum

Unterschrift Mandant/in

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