
FamilienrechtTrennung, Scheidung, Sorge und Umgang
Familiäre Konflikte sind rechtlich anspruchsvoll und persönlich belastend. Wir beraten Sie strukturiert, verständlich und mit dem Blick für Lösungen, die im Alltag tragfähig bleiben.
Klar einordnen.Passend zum konkreten Fall.
Ob Trennung, Scheidung oder Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht: Wir prüfen Ihre Ausgangslage und begleiten Sie außergerichtlich oder vor Gericht.
Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen das Kindeswohl, die persönliche Situation der Familie und eine tragfähige Lösung im Mittelpunkt.
Typische Themen im Familienrecht
Häufige Anliegen imFamilienrecht.
Die folgenden Themen geben Ihnen einen ersten Überblick über typische Anliegen im Familienrecht. Welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Scheidung und Trennung
Beratung zum Trennungsjahr, Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich und zu den rechtlichen Folgen der Trennung.

Sorge und Umgang
Beratung und Vertretung bei Fragen zum Sorgerecht und zu Umgangsregelungen, außergerichtlich und vor Gericht.

Gewaltschutz
Beratung zu gerichtlichen Schutzmaßnahmen, insbesondere zu Annäherungs- und Kontaktverboten.
Häufige Fragenkurz beantwortet.
Kompakte Antworten für eine erste Orientierung. Die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Wann kann eine Scheidung eingereicht werden?+
In der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres. In besonderen Ausnahmefällen kann eine frühere Scheidung möglich sein.
Welche Lösungen sind bei Sorge- und Umgangsfragen möglich?+
Je nach Situation kommen einvernehmliche Regelungen oder eine gerichtliche Entscheidung in Betracht. Maßgeblich sind das Kindeswohl und die Umstände des Einzelfalls.
Muss jede Umgangsregelung gerichtlich festgelegt werden?+
Nein. Häufig lässt sich eine tragfähige Vereinbarung außergerichtlich erreichen; bei Konflikten kann eine gerichtliche Regelung sinnvoll sein.
Wann kommt ein Eilverfahren im Gewaltschutz in Betracht?+
Bei einer akuten Gefährdung können kurzfristige gerichtliche Maßnahmen wie ein Annäherungs- oder Kontaktverbot in Betracht kommen. Entscheidend sind die konkrete Situation und die verfügbaren Nachweise.
Beratung anfragen
Anliegen im Familienrechtrechtlich einordnen lassen.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie wir Sie unterstützen können.



